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Geld bei Flugproblemen einfordern

Ihr Flug war verspätet, wurde annulliert oder Sie wurden nicht mitgenommen? Hier bekommen Sie Informationen, welche Ansprüche und Handlungsoptionen Sie haben könnten.

Mit diesem Projekt wird ein Online-Verfahren für zivilgerichtliche Zahlungsklagen erprobt. Dazu zählt eine Klage auf Ausgleichszahlung nach einem Flugproblem. Mehr zum Online-Verfahren erfahren Sie im Abschnitt Was ist das Online-Verfahren? Die Erstellung der Klage ist noch nicht für alle Gerichte möglich.

Es kann sein, dass Ihr zuständiges Amtsgericht nicht in Ihrer Nähe liegt. Der Onlinedienst prüft für Sie, ob es für Ihren Flug ein teilnehmendes Gericht gibt. Dafür werden der Start- und Zielflughafen abgefragt, weil die dortigen Gerichte in der Regel zuständig sind.

Kurz erklärt

Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Flug hatten, steht Ihnen möglicherweise eine sogenannte Ausgleichszahlung als Entschädigung zu. In dem Fall können Sie vor einem Amtsgericht klagen. Das ist ohne einen Anwalt oder eine Anwältin möglich. Dieser Onlinedienst informiert Sie über mögliche Ansprüche. Er unterstützt Sie in bestimmten Fällen auch dabei, eine Klage aus Ihren Angaben zu erstellen. Diese Klage können Sie dann selbst digital bei Gericht einreichen und ein Online-Verfahren eröffnen.

Welche Ansprüche sind möglich?

Ausgleichszahlung und Erstattung weiterer Folgekosten

Dieser Onlinedienst informiert nur über einen möglichen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Wenn Ihr Flug bestimmte Voraussetzungen erfüllt, könnten Sie eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft bekommen. Das ist eine pauschale Entschädigungssumme für Ihr Flugproblem. Darüber hinaus könnten Sie Anspruch auf Erstattung weiterer Folgekosten haben (zum Beispiel Verpflegungskosten, Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Ticketpreis).

Dieser Onlinedienst informiert Sie nur über einen möglichen Anspruch auf Ausgleichszahlung. Falls Sie Geld für andere Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Flugproblem einklagen wollen, können Sie unter Umständen den Onlinedienst für allgemeine Zahlungsklagen dafür nutzen.

Wie viel Geld könnten Sie erhalten?

Die Höhe Ihrer Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugstrecke und dem Start- und Zielflughafen. Die mögliche Entschädigung hängt nicht vom Ticketpreis ab. In der Regel könnten Sie Anspruch haben auf:

  • bis 1.500 km Flugstrecke: 250 Euro
  • zwischen 1.500 und 3.500 km Flugstrecke: 400 Euro
  • über 3.500 km Flugstrecke: 400 Euro bis 600 Euro

Der Anspruch steht grundsätzlich jeder mitreisenden Person zu.

Prüfen Sie Ihren Anspruch im Vorab-Check

In ungefähr 10 Minuten wissen Sie, ob Sie eine Ausgleichszahlung bekommen könnten, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Kosten auf Sie zukommen könnten. Um einen Anspruch auf Ausgleichszahlung zu haben, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, wie zum Beispiel:

  • Verspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen
  • Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug
  • Nicht-Beförderung ohne vertretbare Gründe, zum Beispiel bei Überbuchung
  • Start- oder Zielflughafen in der EU
  • Flüge ab 2023

Der Vorab-Check führt Sie durch die nötigen Fragen. Nach einem positiven Vorab-Check können Sie mit diesem Onlinedienst eine Klage erstellen, wenn sich das ermittelte Amtsgericht am Pilotprojekt beteiligt. Zusätzlich erhalten Sie mögliche Alternativen zur Klage. Welche das sind, hängt von Ihrem Flugproblem ab und davon, was Sie bisher unternommen haben.

Wer kann mit diesem Onlinedienst eine Klage erstellen?

Nachdem Sie den Vorab-Check durchgeführt haben, können Sie unter den folgenden Voraussetzungen eine Klage im Online-Verfahren erstellen:

  • Das Ergebnis des Vorab-Checks ist positiv
  • Es gibt ein teilnehmendes Amtsgericht, das für Ihren Flug zuständig ist
  • Sie möchten eine Klage ohne Anwalt oder Anwältin erstellen
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt
  • Sie sind voll geschäftsfähig und nicht durch eine gesetzliche Betreuung vertreten
  • Sie möchten für sich selbst klagen (nicht im Namen eines Unternehmens)
  • Sie können für mitreisende Personen klagen, wenn diese Ihnen vorher ihre Forderung übertragen (Abtretung)
  • Sie haben einen Online-Ausweis für die Einrichtung von „Mein Justizpostfach“ 
  • Sie möchten im Online-Verfahren klagen

Hinweis für Anwälte und Anwältinnen: Dieser Onlinedienst für Fluggastrechte steht derzeit ausschließlich Naturalparteien zur Verfügung. Als anwaltliche Vertretung werden Sie Ausgleichsansprüche dieser Art künftig in einer weiterentwickelten Version des Onlinedienstes für allgemeine Zahlungsklagen im Online-Verfahren geltend machen können. Aktuell ist die Abfrage der dafür erforderlichen Gerichtsstände noch nicht integriert.

Was ist das Online-Verfahren?

Das Online-Verfahren ist eine neue, vereinfachte Verfahrensart im Zivilprozess. Es wird in diesem Pilotprojekt mit teilnehmenden Amtsgerichten erprobt. Bürger und Bürgerinnen sollen damit einfach und digital an ihr Recht kommen.

Das Online-Verfahren unterscheidet sich in einigen Punkten vom gewöhnlichen Zivilprozess. Unter anderem:

  • Geringere Gerichtskosten: Die Gerichtskosten sind um ein Drittel niedriger. Für diese Gerichtskosten müssen Sie einen Vorschuss bezahlen, damit das Gericht Ihre Klage bearbeitet. Sie bekommen ihn zurück, wenn Ihre Klage Erfolg hat. Im gewöhnlichen Zivilprozess liegt der Gerichtskostenvorschuss zwischen 120 und 849 Euro. Im Online-Verfahren reduzieren sich die Kosten auf 80 bis 566 Euro. Der genaue Betrag richtet sich nach der Höhe der Zahlung, die Sie in der Klage fordern. Zusätzlich zu den Gerichtskosten können noch weitere Kosten für den Prozess entstehen. Hier finden Sie mehr Informationen zum Ablauf und den möglichen Kosten.
  • Digital erstellte Klage: Sie eröffnen das Online-Verfahren, indem Sie Ihre Klage mit diesem Onlinedienst erstellen und online bei einem teilnehmenden Gericht einreichen. Sie müssen die fertige Klage online über den Dienst „Mein Justizpostfach“ einreichen. Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie sich „Mein Justizpostfach“ einrichten.
  • Digitale Kommunikation mit dem Gericht: In der Regel werden Sie über den gesamten Prozess hinweg über „Mein Justizpostfach“ mit dem Gericht kommunizieren. Das Gericht kann Ihnen grundsätzlich auch über dieses Postfach antworten und das Urteil zusenden.
  • Häufig kein Erscheinen bei Gericht nötig: Im Online-Verfahren müssen Sie nur in Ausnahmefällen zu einer mündlichen Verhandlung persönlich vor Gericht erscheinen. Sollte doch eine mündliche Verhandlung erforderlich sein, findet diese in der Regel als Videokonferenz statt. In vielen Fällen kann das Gericht aber anhand der schriftlichen Angaben von Ihnen und der Gegenseite über den Fall entscheiden.
  • Prozess wird vom Gericht flexibel gestaltet: Insgesamt ermöglicht das Online-Verfahren dem Gericht, den Prozess einfacher und flexibler zu gestalten als im gewöhnlichen Zivilprozess. Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, zum Beispiel wie komplex der Rechtsstreit ist.
  • Teilnehmende Amtsgerichte: An der Erprobung des Online-Verfahrens nehmen ausgewählte Amtsgerichte teil. Das zuständige Amtsgericht hängt von Ihrem Fall ab und ergibt sich nicht automatisch aus Ihrem Wohnort. Der Onlinedienst prüft für Sie, ob es für Ihren Fall ein teilnehmendes Gericht gibt. Die folgenden Amtsgerichte nehmen teil: Amtsgericht Bremen, Amtsgericht Eilenburg, Amtsgericht Erding, Amtsgericht Frankfurt am Main, Amtsgericht Hamburg, Amtsgericht Nürnberg, Amtsgericht Nürtingen (Teilnahme ab 20.4.2026), Amtsgericht Düsseldorf (Teilnahme ab 1.6.2026), Amtsgericht Steinfurt (Teilnahme ab 1.6.2026), Amtsgericht Königs Wusterhausen (Teilnahme ab 1.10.2026).

So klagen Sie im Online-Verfahren

Nutzen Sie diesen Onlinedienst, um Ihre Klage zu erstellen. Wenn Sie die Klage im Anschluss digital beim ermittelten Gericht einreichen, eröffnen Sie damit automatisch das Online-Verfahren.

Klagen ohne Anwalt: Ablauf und Kosten

Erfahren Sie, welche Schritte generell für eine Klage im Zivilprozess nötig sind und wie es danach weitergehen kann. Außerdem finden Sie Informationen zu diesen Themen:

  • Details zu Besonderheiten im Online-Verfahren
  • Mögliche Kosten für den Gerichtsprozess
  • Hinweise, worauf Sie im Zivilprozess achten sollten

Mehr zur Klage ohne Anwalt erfahren

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Ergänzende Rechtshinweise

Der Onlinedienst befindet sich als Teil eines Digitalisierungsprojekts noch in der Entwicklung und Erprobung. Für häufig auftretende Ansprüche bei Flugproblemen bietet er Ihnen in einem automatisierten Eingabesystem allgemeine Informationen und die Möglichkeit, eine Klage im zivilgerichtlichen Online-Verfahren zu erstellen. Eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls nimmt der Onlinedienst nicht vor. Er gibt auch keine Beratung oder Prognose zu den Erfolgsaussichten in Ihrem individuellen Fall. Für eine individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Angehörige der rechtsberatenden Berufe, z. B. einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, oder an eine Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des Onlinedienstes einschließlich der durch ihn bereitgestellten Dokumente sowie der Klageinhalte wird keine Gewähr übernommen. Der Onlinedienst beschränkt sich derzeit auf bestimmte Ausgleichsansprüche und Vorgehensweisen. Der Onlinedienst beschränkt sich auf die Erstellung von Klagen an Amtsgerichten, die an der Erprobung teilnehmen. Er beschränkt insoweit möglicherweise Ihre Auswahl des Amtsgerichts. Weitergehende Möglichkeiten zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche könnten Ihnen zustehen, wenn Sie auf andere Weise vorgehen, insbesondere bei einer Klageeinreichung ohne Nutzung des Onlinedienstes. Aus dem Onlinedienst ergeben sich derzeit insbesondere folgende Einschränkungen:

  • Der Onlinedienst beschränkt sich auf den sog. Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Er deckt keine anderen Ansprüche wegen Flugproblemen ab.
  • Darüber hinaus erstreckt sich dieser Onlinedienst nur auf die Beantragung von Prozesszinsen. Weitergehende Zinsansprüche (z. B. Verzugszinsen) können nicht geltend gemacht werden.
  • Erfasst ist nur die Erstellung einer digitalen Klage durch volljährige, natürliche Personen. Minderjährige Personen können den Onlinedienst derzeit nicht nutzen. Eine gebündelte Geltendmachung von Ansprüchen in einer Klage bei weiteren Personen ist nur bei einer Abtretung der Forderung möglich. Die gebündelte Geltendmachung von Forderungen Minderjähriger ist mit dem Onlinedienst derzeit nicht möglich.
  • Die Erstellung der Klage ist nur für ein im Onlinedienst vorausgewähltes Amtsgericht möglich; dies gilt auch in Fällen, für die mehrere Amtsgerichte zuständig sein könnten.
  • Die Eröffnung des Online-Verfahrens und die damit einhergehenden Konditionen sind lediglich durch die Erstellung der Klage mit diesem Onlinedienst sowie die digitale Übermittlung der Klage (über „Mein Justizpostfach“) möglich. Über andere Wege erstellte oder versandte Klagen sind im Online-Verfahren unzulässig.

Es ist möglich, dass Ihnen weitere oder andere Ansprüche zustehen oder alternative Vorgehensweisen zur Geltendmachung Ihrer Ansprüche bestehen, die vorteilhafter für Sie sein könnten, über die Sie dieser Onlinedienst nicht informiert und für die dieser Onlinedienst nicht genutzt werden kann. Es besteht daher das Risiko, dass Sie Ihre Ansprüche mit dem Onlinedienst nicht richtig bzw. vollständig erkennen und Sie diese Ansprüche später nicht mehr erfolgreich geltend machen können. Es besteht außerdem das Risiko, dass Sie aufgrund der gegebenen Informationen Kosten für ein aussichtsloses Verfahren aufwenden und diese nicht erstattet bekommen oder aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ein anderes Gericht zuständig ist als angegeben und Ihnen hierdurch Mehrkosten entstehen. Die Kosten des Rechtsstreits sind nicht im Einzelnen vorhersehbar und können über der Höhe der geltend gemachten Forderung liegen. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise auf der Seite „Impressum“ und auf den übrigen Seiten dieses Onlinedienstes.