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Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter service.justiz.de veröffentlichte Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website und unsere mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zu machen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.05.2024 erstellt. Sie wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2026.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Wir bemühen uns ständig, unsere Website so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Deshalb haben wir im August 2024 hinzugefügt:

  • Eine Seite in Leichter Sprache: Auf dieser Seite finden Sie die Inhalte des Internetauftritts in Leichter Sprache.
  • Eine Seite in Gebärdensprache: Auf dieser Seite finden Sie die Inhalte des Internetauftritts in Gebärdensprache.

Außerdem haben wir im September 2024 begonnen, die Benutzerfreundlichkeit mit Menschen zu testen, die assistive Technologien verwenden. So können wir sicherstellen, dass unser Angebot hauptsächlich für Menschen zugänglich ist, die die folgenden Technologien nutzen:

  • NVDA mit Mozilla Firefox
  • JAWS mit Google Chrome
  • VoiceOver mit Safari
  • Bildschirmlupe und Modus für hohen Kontrast in Windows

Zusätzlich haben wir im Dezember 2024 den Onlinedienst Beratungshilfe mit Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen getestet. Diese Tests ermöglichten es uns:

  • die sprachliche Gestaltung an die Bedürfnisse der Menschen mit kognitiven Einschränkungen besser zu adressieren
  • zukünftig auch weitere Seiten des Angebots von service.justiz.de in leichte Sprache verfügbar zu machen
  • Verweise zu Beratungsstellen weiter zu integrieren, um die persönliche Unterstützung außerhalb des Angebots sicherzustellen

Welcher Teil des Angebots wurde einer Barrierefreiheitsprüfung unterzogen?

Beratungshilfe
Ein Teil dieses Onlinedienstes diente im August 2024 als Stichprobe für das Audit „Vereinfachte Überwachung für BITV 2.0“ der Bundesagentur für Barrierefreiheit in der Informationstechnologie (BFIT-Bund).

Prozesskostenhilfe
Ein Teil dieses Onlinedienstes diente im Juni 2025 als Stichprobe für das Audit „Vereinfachte Überwachung für BITV 2.0“ der Bundesagentur für Barrierefreiheit in der Informationstechnologie (BFIT-Bund).

Fluggastrechte
Die letzte Barrierefreiheitsprüfung haben wir im Juli 2025 durchgeführt. Mit der Prüfung wurde die Firma DIAS GmbH beauftragt. Die Barrierefreiheitsprüfung basierte auf der BIK-Methodik für BITV 2.0 und dem WCAG 2.2-Standard.

Zwangsvollstreckung
Dieser Online-Dienst wurde noch nicht geprüft.

Erbschein
Im März 2026 wurde eine interne Prüfung durchgeführt.

Sonstiges
Einige Seiten dienten im August 2024 und Juni 2025 als Stichprobe für die Audits „Vereinfachte Überwachung für BITV 2.0“ der Bundesagentur für Barrierefreiheit in der Informationstechnologie (BFIT-Bund). Wir konzentrieren uns derzeit darauf, sicherzustellen, dass jeder unserer Dienste mindestens einer internen Prüfung unterzogen wird.
Außerdem führen wir derzeit anlässlich der Umstellung auf das KERN-Designsystem eine interne Prüfung unserer Komponentenbibliothek durch.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Wir arbeiten derzeit an der Verbesserung der folgenden Kriterien:

  • Sinnvolle Dokumenttitel (9.2.4.2). Unsere Seitentitel sind uneinheitlich, manchmal nicht eindeutig oder nicht aussagekräftig genug.
  • Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend (9.1.4.11). Dies gilt insbesondere für den Windows-Modus „Hoher Kontrast“.
  • Text auf 200% vergrößerbar (9.1.4.4). Manchmal werden Wörter nicht richtig umgebrochen oder führen auf kleineren Geräten zu horizontalem Bildlauf.
  • Fehlererkennung (9.3.3.1). Wir benachrichtigen die Benutzer nicht, wenn die Zeichenbegrenzung innerhalb der Textfeld-Komponente erreicht wurde.
  • Beschriftungen von Formularelementen vorhanden (9.3.3.2). Bei einigen Hinweisen fehlt die programmatische Zuordnung zum entsprechenden Eingabefeld, sodass sie von Bildschirmleseprogrammen nicht vorgelesen werden.
  • HTML-Strukturelemente für Überschriften (9.1.3.1a). Die Reihenfolge der Überschriften ist auf einigen Seiten falsch.
  • Konsistente Navigation (9.3.2.3). Die Breadcrumb-Komponente ist im Onlinedienst „Erbschein“ im Vergleich zu den anderen Onlinediensten nicht einheitlich.
  • Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen bei Transformation (11.8.3). Einige unserer PDF-Dateien fehlen derzeit eine Tag-Struktur.
  • Barrierefreie Dokumentation (12.1.2). Unsere derzeitige Version der Seiten „Leichte Sprache“ und „Gebärdensprache“ enthält keine Hinweise zur Navigation und keine Informationen über den Hauptinhalt der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Barrieren melden?

Sie möchten uns bestehende Barrieren melden oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Schreiben Sie uns gern eine Nachricht.

Kontaktmöglichkeiten

Per E-Mail: kontakt@service.justiz.de
Per Post:
DigitalService GmbH des Bundes
Projekt „Zugang zum Recht“
Prinzessinnenstraße 8–14
10969 Berlin

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de